Förderprogramme

MINT-nahe Förderprogramme

Die nachfolgende Übersicht über Förderprogramme soll der zdi-Community eine Übersicht über potenziell relevante Förderprogramme für den Bereich MINT-Bildung geben. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir werden die Inhalte regelmäßig aktualisieren und per Gruppennachricht auf Aktualisierungen hinweisen. Für Hinweise auf neue Programme oder Programmänderungen von Seiten der Nutzer wären wir dankbar.

1. Förderprogramme auf Ebene der Europäischen Union

Programmname

Übersicht über MINT-bezogene Förderprogramme der EU

Zuwendungsgeber

Europäische Union

Laufzeit

Individuell je nach Förderprogramm, siehe PDF

Antragsfrist

Individuell je nach Förderprogramm, siehe PDF

Zuwendungsempfänger

Individuell je nach Förderprogramm, siehe PDF

Kurzfassung

  • ERASMUS +
  • Horizon Europe
  • ESK Europäischer Solidaritätscorps
  • INTERREG VI
  • Auflistung von Europäischen Netzwerken zur MINT-Förderung

Weitere Infos

Die PDF mit einer Auswahl aktueller europäischer Förderprogramme im MINT-Bildungsbereich für außerschulische Lernorte und außerschulische Bildungsanbieter:

2. Förderprogramme auf Ebene des Bundes

Programmname

Wir stärken Mädchen

Zuwendungsgeber

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

Laufzeit

ab 2022

Antragsfrist

Siehe Website

Zuwendungsempfänger

Mädchen und junge Frauen (10-18 Jahre), Pädagoginnen und Pädagogen an Schulen, Mentorinnen und Mentoren aus Unternehmen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im außerschulischen Bereich

Kurzfassung

Das Programm fördert Schulen mit Projektmitteln in Höhe von jeweils 2500€. In den Projekten können sich die Mädchen im geschützten Raum im MINT-Bereich ausprobieren. Die Teilnehmerinnen werden bestärkt, ihre Zukunft selbstbestimmt und unabhängig von Stereotypen zu gestalten. In den Projekten können sie sich in geschütztem Raum im MINT-Bereich ausprobieren.  
Inspiration bekommen die Mädchen auch durch die Vernetzung mit weiblichen Role-Models und anderen Programmteilnehmerinnen. Bei einer großen Abschlussveranstaltung kommen die Mädchengruppen aus ganz Deutschland zusammen und präsentieren sich gegenseitig ihre Ergebnisse.

Programmname

MINT-Cluster III

Zuwendungsgeber

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Laufzeit

Voraussichtlicher Projektstart: 2.Quartal 2024

Förderzeittraum: Drei bis fünf Jahre

Antragsfrist

06.Juni 2023

Zuwendungsempfänger

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden, die sich aus mindestens drei Verbundpartnern zusammensetzen. Wichtig hierbei: jeder Partner für sich muss antragsberechtigt sein. Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Kurzfassung

Gefördert werden Verbundprojekte, die regionale Clusterstrukturen auf- bzw. ausbauen, um langfristige außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Mit der Förderrichtlinie „MINT-Cluster III“ werden zwei inhaltliche Förderschwerpunkte gesetzt: die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher und die Förderung von Mädchen und jungen Frauen. Mindestens einer der beiden Schwerpunkte ist von den Verbundpartnern zu berücksichtigen. Die geplanten Aktivitäten der Cluster sollen auf einem gemeinsamen Bildungskonzept basieren.
Ein weiteres zentrales Anliegen: Die schulisch-außerschulische Kooperation in der MINT-Bildung soll gestärkt werden.

3. Förderprogramme auf Ebene des Landes NRW

Programmname

Aufholen nach Corona (mehrere Unterprogramme existent s.u.)

Zuwendungsgeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Laufzeit

Siehe Link

Antragsfrist

Siehe Link

Zuwendungsempfänger

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Kurzfassung

Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ soll die Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 erreicht werden. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Auf diese Weise soll die Affinität von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem MINT-Bereich gesteigert werden, um langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können.

4. Förderprogramme mit zdi.NRW-Bezug

Programmname

zdi-BSO-MINT

Zuwendungsgeber

Paritätische Förderung durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

Kalenderjährlich, aktuell bis Ende 2025

Antragsfrist

laufend über regionale Umsetzungspartner

Zuwendungsempfänger

matrix GmbH & Co. KG

Kurzfassung

Das zdi-BSO-MINT-Programm soll Schüler:innen ab der Klasse 7 allgemeinbildender Schulen in NRW im Rahmen der vertieften Berufs- und Studienorientierung einen detaillierten Einblick aus erster Hand in die MINT-Fächer ermöglichen und damit die Studierneigung fördern. Neben Studiengängen im engeren Sinne können so bei zdi-Angeboten Berufe mit akademischer Bildung und MINT-Ausbildungsberufe vorgestellt werden, die mit einem ausbildungsbegleitenden Studium verbunden sind oder die zu einem anschließen-den MINT-Studium führen können.

Die für das Programm bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden und zur Durchführung von vertieften Berufs- und Studienorientierungsmaßnahmen im MINT-Bereich in zdi-Regionen einsetzbar.

Die zdi-Landesgeschäftsstelle verwaltet für das zdi-BSO-MINT Programm die Mittel, prüft Maßnahmen und Kurse auf ihre Durchführbarkeit und rechnet genehmigte Maßnahmen mit den entsprechenden Vertragspartner:innen der zdi-Landschaft ab.

5. Förderprogramme von Stiftungen und anderen Trägern

Programmname

Ich kann was!

Zuwendungsgeber

Deutsche Telekom Stiftung

Laufzeit

Jährlich wiederkehrende Projektförderung

Antragsfrist

Diesjährige Förderstaffel beendet. Beginn der neuen Förderstaffel voraussichtlich Frühjahr 2024 (Datum noch nicht endgültig bestätigt)

Zuwendungsempfänger

Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet, die
• in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind,
• in einem sozial und wirtschaftlich schwachen Umfeld tätig sind,
• Kompetenzvermittlung im Bereich digitale Medien und Werk-zeuge als pädagogisches Ziel verfolgen,
• ihre Angebote auf Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren ausgerichtet haben,
• bereits über eine gesicherte finanzielle Grundversorgung ver-fügen und
• bereit sind, sich im Ich kann was!-Netzwerk zu engagieren
(Auszug aus der Förderrichtlinie 2021).

Kurzfassung

  • Die Initiative „Ich kann was!“ unterstützt bundesweit Projekte und Einrichtungen, die im Feld der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind. Besonders jungen Menschen, aus einem benachteiligten Umfeld, sollen in den Projekten Kompetenzen vermittelt werden, die es ihnen langfristig ermöglichen sollen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Seit geraumer Zeit stehen dabei insbesondere die Aspekte der digitalisierten Welt und der nachhaltige Umgang mit Medien und digitalen Angeboten im Fokus der Initiative.
    Jedes Jahr stellt die Stiftung rund 600.000 Euro zur Förderung bereit. Einzelne, durch eine Jury ausgewählte Projekte, werden dann mit jeweils bis zu 10.000 Euro unterstützt.

Programmname

GestaltBar – die digitale Werkstatt

Zuwendungsgeber

Deutsche Telekom Stiftung

Laufzeit

Jährlich wiederkehrende Projektförderung

Antragsfrist

Förderstaffel 2021 bereits ausgelaufen; Weiterführende Förderstaffel noch nicht angekündigt

Zuwendungsempfänger

Die GestaltBar ist ein Angebot für Schulen, deren Schülerinnen und Schüler vornehmlich eine Berufsausbildung anstreben (z.B. Haupt-schulen, Realschulen, Gesamtschulen, Mittelschulen, Förderschulen) und gemeinsam mit Bildungsträgern und Jugendhilfeeinrichtungen sowie weiteren außerschulischen Partnern umsetzen.

Kurzfassung

Die Projekte innerhalb von GestaltBar sollen den Jugendlichen als Lernorte dienen, die fernab der klassischen schulischen Lernvorga-ben liegen. Weiterhin integrieren die Schulen die GestaltBar in das schulinterne Berufsorientierungssystem.
Die Jugendlichen sollen so Zugänge zu digitalen Technologien erhalten und in einer ungestörten Lernatmosphäre die eigenen Talente entdecken. Unter der Anleitung von Medienpädagogen und Digitalexperten setzen Schülerinnen und Schüler in der GestaltBar digitale Projekte um. Der Umfang beträgt in der Regel 60 bis 80 Schulstunden pro Schuljahr. Die Bandbreite geht vom Bau kleiner Roboter bis hin zu Automatisierungsprojekten mit Minicomputern und 3-D-Druck. Dabei orientieren sich die Themen an Berufen, für die sich Jugendliche nach dem Schulabschluss bewerben. Das sind zum Beispiel Anlagenmechanikerinnen, Mechatroniker, Industriemechani-ker oder Fachlageristinnen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen meist im Bereich Robotik, App-Entwicklung, Coding oder 3D-Druck.

Die Projekte werden mit 10.000 Euro gefördert.

Programmname

Gisela und Erwin Sick Stiftung

Zuwendungsgeber

Gisela und Erwin Sick Stiftung (geschützt durch SICK AG)

Laufzeit

Fortlaufende Möglichkeit zur Förderung

Antragsfrist

Fortlaufend

Zuwendungsempfänger

Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können

Kurzfassung

Die Stiftung hat in ihrer Förderung einen Fokus auf den MINT- und Forschungsbereich gelegt. Dabei gibt es keine vorformulierten Förderprogramme, auf die sich Interessenten bewerben können. Vielmehr kann eine individuelle Förderung für einschlägige Projekte aus dem MINT- und Forschungsbereich beantragt werden. Die Stiftung fördert Projekte im gesamten Bundesgebiet und individuell auf projektbezogener Basis.
Insbesondere Kindergärten und Schulen werden durch finanzielle und sachliche Leistungen unterstützt. Weiterhin werden Auszubildene, Schüler, Studierende, Angehörigen aller Schularten und Hochschulen für besondere Leistungen gefördert. Daneben werden auch Aus- und Weiterbildungsinstitutionen unterstützt.

Programmname

Forscher Füchse

Zuwendungsgeber

Dr. Hans Riegel Stiftung

Laufzeit

Fortlaufend

Antragsfrist

Bewerbung in Dreijahres-Turnus; nächste Bewerbungsphase ab Ende 2021

Zuwendungsempfänger

Noch nicht ersichtlich, voraussichtlich Kindertagesstätten kleiner Träger

Kurzfassung

Mit dem Programm „Forscher Füchse“ werden Kindertagesstätten bei der materiellen Ausstattung mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Die Ausstattung muss dabei jedoch einen MINT-Bezug aufweisen. Daneben sind Maßnahmen zur Qualifizierung und Entlastung des KiTa-Personals vorgesehen. Regelmäßige Fortbildungen und die Einbeziehung externer Berater werden von der Stiftung im Rahmen des Projektes übernommen. Weiterhin sieht das Förderprogramm eine langfristige Stärkung des Netzwerkes vor Ort vor. In Summe können einzelne Kindertagesstätten in der Projektlaufzeit von drei Jahren mit bis zu 30.000 Euro unterstützt werden.
Die Auswahl der zu fördernden KiTas erfolgt durch eine Jury. Die Jurymitglieder besitzen allesamt Erfahrungen im KiTa-Umfeld.
Nähere Informationen zum Bewerbungsprozess und der anstehenden Förderkulisse werden voraussichtlich gegen Ende Q4/2021 auf der Internetseite bereitgestellt.

Programmname

Schule schafft Zukunft

Zuwendungsgeber

Dr. Hans Riegel Stiftung

Laufzeit

Die Dauer einer Förderperiode beträgt rund 24 Monate

Antragsfrist

Bewerbung für nächste Förderstaffle vors. in Q2/2023

Zuwendungsempfänger

Vors. Grundschulen und weiterführende Schulen (Sekundarstufe I + II)

Kurzfassung

Das Förderprogramm fördert alle zwei Jahre drei Projekte mit 7.000 Euro. Der thematische Schwerpunkt der jeweiligen Förderperiode wird von der Stiftung festgesetzt.
Die Stiftung fördert innovative Projektideen, welche erfolgreich in den Lehrplan eingegliedert werden, eine interdisziplinäre Herangehens-weise vorweisen sowie das Potenzial für eine langfristige Wirkung erkennen lassen.

Programmname

Förderung der Klaus Tschira Stiftung

Zuwendungsgeber

Klaus Tschira Stiftung

Laufzeit

Keine verbindliche Laufzeit gegeben

Antragsfrist

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen erhalten nur wissenschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können.

Kurzfassung

Die Stiftung fördert Anliegen aus den Naturwissenschaften, der Mathematik und Informatik. Dabei werden Projekte in der gesamten Bildungskette – vom Kindergarten bis zur Hochschule – von der Stiftung gefördert.

Die Stiftung vergibt nach Beantragung und positiver Begutachtung, eigene Fördermittel. Dazu wird zunächst eine grobe Projektskizze an die Stiftung versendet. Nach einer positiven Rückmeldung seitens der Stiftung, kann ein formloser Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte der Stiftung dabei ein detailliertes Bild über das Vorhaben geben und einen Kosten- und Zeitplan beinhalten. Zur Prüfung der Anträge werden teilweise Gutachten eingeholt, so dass die Prüfung eines solchen Antrages bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.

Grundsätzlich können nur Vorhaben in Deutschland unterstützt werden. Die Dauer eines Projektes sollte den Zeitraum von 36 Monaten nicht überschreiten.

6. Wettbewerbe

Programmname

Bundeswettbewerb Informatik (BwInf)

Zuwendungsgeber

Gefördert durch das BMBF und in Trägerschaft der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie und das Max-Planck-Institut für Informatik

Laufzeit

Wiederkehrendes Wettbewerbsformat, welches 2024/2025 bereits in der 43. Staffel stattfindet

Antragsfrist

Die Bewerbung für den 43. Bundeswettbewerb Informatik ist nicht mehr möglich, da der Wettbewerb bereits begonnen hat.

Zuwendungsempfänger

Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, die noch kein Studium oder Beruf angetreten haben. Weiterhin müssen die Teilnehmenden während der ersten Runde des Wettbewerbs die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. eine staatlich anerkannte Schule im Ausland besuchen.

Kurzfassung

Der Wettbewerb richtet sich an SuS, die ein Interesse an Informatik besitzen. Er soll dabei insbesondere das anwendungsbezogene Denken der Teilnehmenden fördern. Er startet am jeweils 1. September, dauert etwa ein Jahr und besteht aus drei Runden. Dabei können die Aufgaben der ersten Runde ohne größere Informatikkenntnisse gelöst werden; die Aufgaben der zweiten Runde sind deutlich schwieriger. Die Aufgaben im Rahmen der ersten Runde des Wettbewerbs können dabei regelmäßig ohne tiefergehende Informatikkenntnisse gelöst werden. Die zweite und dritte Runde erfordert jedoch ein fortgeschrittenes Wissen im Bereich der Informatik.
Die GewinnerInnen werden im Anschluss mit einem Preisgeld belohnt und werden darüber hinaus in den meisten Fällen in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen. Die jüngeren Finalisten nehmen am Verfahren zur Auswahl des deutschen Teams für die Internationale Informatik-Olympiade (IOI) teil und haben damit die Chance, sich bei der IOI mit Spitzentalenten aus der ganzen Welt zu messen.

Programmname

Jugendwettbewerb Informatik

Zuwendungsgeber

Gefördert durch das BMBF und in Trägerschaft der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie und das Max-Planck-Institut für Informatik

Laufzeit

Wiederkehrendes Wettbewerbsformat

Antragsfrist

Siehe Link

Zuwendungsempfänger

Alle Schüler:innen ab der 5. bis zur 13. Klasse und alle Berufsschüler:innen. Eine Teilnahme von jüngeren Schüler:innen ist grundsätzlich aber erlaubt.

Kurzfassung

Der Wettbewerb „Jugendwettbewerb Informatik“ richtet sich an Schüler:innen mit wenig oder gar keiner Programmiererfahrung. Der Wettbewerb findet in drei Runden statt. Die ersten beiden Runden werden von den Kindern und Jugendlichen in Form von Online-Aufgaben bewältigt. Dabei erfolgt eine Einteilung in unterschiedliche Schwierigkeitsstufen anhand der Jahrgangsstufen. In der dritten Runde werden komplexere Aufgaben gestellt, die von den Schüler:innen zuhause bearbeitet werden.

Auch bei diesem Wettbewerb erhalten die Gewinner:innen eine offizielle Urkunde und kleine Sachpreise. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.

Programmname

Bundeswettbewerb Informatik (BwInf)

Zuwendungsgeber

Gefördert durch das BMBF und in Trägerschaft der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie und das Max-Planck-Institut für Informatik

Laufzeit

04 bis 15. November 2024 (jährlich wiederkehrendes Format)

Antragsfrist

Die Registrierung von Lehrer:innen als Koordinator:innen und die anschließende Anmeldung der Schüler:innen ist gegenwärtig möglich.

Zuwendungsempfänger

Alle Schüler:innen ab der 3. bis zur 13. Klasse

Kurzfassung

Der Wettbewerb „Informatik-Biber“ richtet sich an SuS von der 3. bis zur 13. Klasse. Der Wettbewerb soll das digitale Denken der Teilnehmenden fördern und alltagsbezogene Fragestellungen aus Perspektive der Informatik behandeln.

Der Wettbewerb soll Schüler:innen spielerisch an altersgerechte informatische Fragestellung heranführen. Zur Teilnahme am Wettbewerb werden keine Vorkenntnisse im Bereich der Informatik benötigt; nicht bei Schüler:innen und nicht beim Lehrpersonal. Die Bearbeitung der Fragestellungen erfolgt über ein digitales Wettbewerbssystem. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Altersgruppe. Schüler:innen im Grundschulalter lösen 9 Aufgaben in 30 Minuten, Teilnehmende aus den Klassenstufen 5 und 6 lösen 12 Aufgaben in 35 Minuten und Jugendliche ab der 7. Klasse bearbeiten fünfzehn Aufgaben in 40 Minuten.
Die Gewinner:innen erhalten eine offizielle Urkunde und kleine Sachpreise. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.

Weitere Infos