MINT-nahe Förderprogramme
Die nachfolgende Übersicht über Förderprogramme soll der zdi-Community eine Übersicht über potenziell relevante Förderprogramme für den Bereich MINT-Bildung geben. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir werden die Inhalte regelmäßig aktualisieren und per Gruppennachricht auf Aktualisierungen hinweisen. Für Hinweise auf neue Programme oder Programmänderungen von Seiten der Nutzer wären wir dankbar.
1. Förderprogramme auf Ebene der Europäischen Union
1. EU-Förderatlas
Programmname
Übersicht über MINT-bezogene Förderprogramme der EU
Zuwendungsgeber
Europäische Union
Laufzeit
Individuell je nach Förderprogramm, siehe PDF
Antragsfrist
Individuell je nach Förderprogramm, siehe PDF
Zuwendungsempfänger
Individuell je nach Förderprogramm, siehe PDF
Kurzfassung
- ERASMUS +
- Horizon Europe
- ESK Europäischer Solidaritätscorps
- INTERREG VI
- Auflistung von Europäischen Netzwerken zur MINT-Förderung
Weitere Infos
Die PDF mit einer Auswahl aktueller europäischer Förderprogramme im MINT-Bildungsbereich für außerschulische Lernorte und außerschulische Bildungsanbieter:
2. Förderprogramme auf Ebene des Bundes
2.1 Wir stärken Mädchen
Programmname
Wir stärken Mädchen
Zuwendungsgeber
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Laufzeit
ab 2022
Antragsfrist
Siehe Website
Zuwendungsempfänger
Mädchen und junge Frauen (10-18 Jahre), Pädagoginnen und Pädagogen an Schulen, Mentorinnen und Mentoren aus Unternehmen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im außerschulischen Bereich
Kurzfassung
Das Programm fördert Schulen mit Projektmitteln in Höhe von jeweils 2500€. In den Projekten können sich die Mädchen im geschützten Raum im MINT-Bereich ausprobieren. Die Teilnehmerinnen werden bestärkt, ihre Zukunft selbstbestimmt und unabhängig von Stereotypen zu gestalten. In den Projekten können sie sich in geschütztem Raum im MINT-Bereich ausprobieren.
Inspiration bekommen die Mädchen auch durch die Vernetzung mit weiblichen Role-Models und anderen Programmteilnehmerinnen. Bei einer großen Abschlussveranstaltung kommen die Mädchengruppen aus ganz Deutschland zusammen und präsentieren sich gegenseitig ihre Ergebnisse.
2.2 MINT-Cluster III
Programmname
MINT-Cluster III
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Laufzeit
Voraussichtlicher Projektstart: 2.Quartal 2024
Förderzeittraum: Drei bis fünf Jahre
Antragsfrist
06.Juni 2023
Zuwendungsempfänger
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden, die sich aus mindestens drei Verbundpartnern zusammensetzen. Wichtig hierbei: jeder Partner für sich muss antragsberechtigt sein. Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Kurzfassung
Gefördert werden Verbundprojekte, die regionale Clusterstrukturen auf- bzw. ausbauen, um langfristige außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Mit der Förderrichtlinie „MINT-Cluster III“ werden zwei inhaltliche Förderschwerpunkte gesetzt: die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher und die Förderung von Mädchen und jungen Frauen. Mindestens einer der beiden Schwerpunkte ist von den Verbundpartnern zu berücksichtigen. Die geplanten Aktivitäten der Cluster sollen auf einem gemeinsamen Bildungskonzept basieren.
Ein weiteres zentrales Anliegen: Die schulisch-außerschulische Kooperation in der MINT-Bildung soll gestärkt werden.
3. Förderprogramme auf Ebene des Landes NRW
3.1 Pakt für Informatik
Programmname
Aufholen nach Corona (mehrere Unterprogramme existent s.u.)
Zuwendungsgeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Laufzeit
Siehe Link
Antragsfrist
Siehe Link
Zuwendungsempfänger
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Kurzfassung
Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ soll die Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 erreicht werden. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Auf diese Weise soll die Affinität von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem MINT-Bereich gesteigert werden, um langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können.
4. Förderprogramme mit zdi.NRW-Bezug
4.1 zdi-BSO-MINT
Programmname
zdi-BSO-MINT
Zuwendungsgeber
Paritätische Förderung durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
Kalenderjährlich, aktuell bis Ende 2025
Antragsfrist
laufend über regionale Umsetzungspartner
Zuwendungsempfänger
matrix GmbH & Co. KG
Kurzfassung
Das zdi-BSO-MINT-Programm soll Schüler:innen ab der Klasse 7 allgemeinbildender Schulen in NRW im Rahmen der vertieften Berufs- und Studienorientierung einen detaillierten Einblick aus erster Hand in die MINT-Fächer ermöglichen und damit die Studierneigung fördern. Neben Studiengängen im engeren Sinne können so bei zdi-Angeboten Berufe mit akademischer Bildung und MINT-Ausbildungsberufe vorgestellt werden, die mit einem ausbildungsbegleitenden Studium verbunden sind oder die zu einem anschließen-den MINT-Studium führen können.
Die für das Programm bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden und zur Durchführung von vertieften Berufs- und Studienorientierungsmaßnahmen im MINT-Bereich in zdi-Regionen einsetzbar.
Die zdi-Landesgeschäftsstelle verwaltet für das zdi-BSO-MINT Programm die Mittel, prüft Maßnahmen und Kurse auf ihre Durchführbarkeit und rechnet genehmigte Maßnahmen mit den entsprechenden Vertragspartner:innen der zdi-Landschaft ab.
Weitere Infos
5. Förderprogramme von Stiftungen und anderen Trägern
5.1 Ich kann was!
Programmname
Ich kann was!
Zuwendungsgeber
Deutsche Telekom Stiftung
Laufzeit
Jährlich wiederkehrende Projektförderung
Antragsfrist
Diesjährige Förderstaffel beendet. Beginn der neuen Förderstaffel voraussichtlich Frühjahr 2024 (Datum noch nicht endgültig bestätigt)
Zuwendungsempfänger
Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet, die
• in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind,
• in einem sozial und wirtschaftlich schwachen Umfeld tätig sind,
• Kompetenzvermittlung im Bereich digitale Medien und Werk-zeuge als pädagogisches Ziel verfolgen,
• ihre Angebote auf Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren ausgerichtet haben,
• bereits über eine gesicherte finanzielle Grundversorgung ver-fügen und
• bereit sind, sich im Ich kann was!-Netzwerk zu engagieren
(Auszug aus der Förderrichtlinie 2021).
Kurzfassung
- Die Initiative „Ich kann was!“ unterstützt bundesweit Projekte und Einrichtungen, die im Feld der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind. Besonders jungen Menschen, aus einem benachteiligten Umfeld, sollen in den Projekten Kompetenzen vermittelt werden, die es ihnen langfristig ermöglichen sollen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Seit geraumer Zeit stehen dabei insbesondere die Aspekte der digitalisierten Welt und der nachhaltige Umgang mit Medien und digitalen Angeboten im Fokus der Initiative.
Jedes Jahr stellt die Stiftung rund 600.000 Euro zur Förderung bereit. Einzelne, durch eine Jury ausgewählte Projekte, werden dann mit jeweils bis zu 10.000 Euro unterstützt.
5.2 GestaltBar – die digitale Werkstatt
Programmname
GestaltBar – die digitale Werkstatt
Zuwendungsgeber
Deutsche Telekom Stiftung
Laufzeit
Jährlich wiederkehrende Projektförderung
Antragsfrist
Förderstaffel 2021 bereits ausgelaufen; Weiterführende Förderstaffel noch nicht angekündigt
Zuwendungsempfänger
Die GestaltBar ist ein Angebot für Schulen, deren Schülerinnen und Schüler vornehmlich eine Berufsausbildung anstreben (z.B. Haupt-schulen, Realschulen, Gesamtschulen, Mittelschulen, Förderschulen) und gemeinsam mit Bildungsträgern und Jugendhilfeeinrichtungen sowie weiteren außerschulischen Partnern umsetzen.
Kurzfassung
Die Projekte innerhalb von GestaltBar sollen den Jugendlichen als Lernorte dienen, die fernab der klassischen schulischen Lernvorga-ben liegen. Weiterhin integrieren die Schulen die GestaltBar in das schulinterne Berufsorientierungssystem.
Die Jugendlichen sollen so Zugänge zu digitalen Technologien erhalten und in einer ungestörten Lernatmosphäre die eigenen Talente entdecken. Unter der Anleitung von Medienpädagogen und Digitalexperten setzen Schülerinnen und Schüler in der GestaltBar digitale Projekte um. Der Umfang beträgt in der Regel 60 bis 80 Schulstunden pro Schuljahr. Die Bandbreite geht vom Bau kleiner Roboter bis hin zu Automatisierungsprojekten mit Minicomputern und 3-D-Druck. Dabei orientieren sich die Themen an Berufen, für die sich Jugendliche nach dem Schulabschluss bewerben. Das sind zum Beispiel Anlagenmechanikerinnen, Mechatroniker, Industriemechani-ker oder Fachlageristinnen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen meist im Bereich Robotik, App-Entwicklung, Coding oder 3D-Druck.
Die Projekte werden mit 10.000 Euro gefördert.
5.3 Giesela und Erwin Sick Stiftung
Programmname
Gisela und Erwin Sick Stiftung
Zuwendungsgeber
Gisela und Erwin Sick Stiftung (geschützt durch SICK AG)
Laufzeit
Fortlaufende Möglichkeit zur Förderung
Antragsfrist
Fortlaufend
Zuwendungsempfänger
Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können
Kurzfassung
Die Stiftung hat in ihrer Förderung einen Fokus auf den MINT- und Forschungsbereich gelegt. Dabei gibt es keine vorformulierten Förderprogramme, auf die sich Interessenten bewerben können. Vielmehr kann eine individuelle Förderung für einschlägige Projekte aus dem MINT- und Forschungsbereich beantragt werden. Die Stiftung fördert Projekte im gesamten Bundesgebiet und individuell auf projektbezogener Basis.
Insbesondere Kindergärten und Schulen werden durch finanzielle und sachliche Leistungen unterstützt. Weiterhin werden Auszubildene, Schüler, Studierende, Angehörigen aller Schularten und Hochschulen für besondere Leistungen gefördert. Daneben werden auch Aus- und Weiterbildungsinstitutionen unterstützt.
Weitere Infos
5.4 Forscher Füchse
Programmname
Forscher Füchse
Zuwendungsgeber
Dr. Hans Riegel Stiftung
Laufzeit
Fortlaufend
Antragsfrist
Bewerbung in Dreijahres-Turnus; nächste Bewerbungsphase ab Ende 2021
Zuwendungsempfänger
Noch nicht ersichtlich, voraussichtlich Kindertagesstätten kleiner Träger
Kurzfassung
Mit dem Programm „Forscher Füchse“ werden Kindertagesstätten bei der materiellen Ausstattung mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Die Ausstattung muss dabei jedoch einen MINT-Bezug aufweisen. Daneben sind Maßnahmen zur Qualifizierung und Entlastung des KiTa-Personals vorgesehen. Regelmäßige Fortbildungen und die Einbeziehung externer Berater werden von der Stiftung im Rahmen des Projektes übernommen. Weiterhin sieht das Förderprogramm eine langfristige Stärkung des Netzwerkes vor Ort vor. In Summe können einzelne Kindertagesstätten in der Projektlaufzeit von drei Jahren mit bis zu 30.000 Euro unterstützt werden.
Die Auswahl der zu fördernden KiTas erfolgt durch eine Jury. Die Jurymitglieder besitzen allesamt Erfahrungen im KiTa-Umfeld.
Nähere Informationen zum Bewerbungsprozess und der anstehenden Förderkulisse werden voraussichtlich gegen Ende Q4/2021 auf der Internetseite bereitgestellt.
Weitere Infos
5.5 Schule schafft Zukunft
Programmname
Schule schafft Zukunft
Zuwendungsgeber
Dr. Hans Riegel Stiftung
Laufzeit
Die Dauer einer Förderperiode beträgt rund 24 Monate
Antragsfrist
Bewerbung für nächste Förderstaffle vors. in Q2/2023
Zuwendungsempfänger
Vors. Grundschulen und weiterführende Schulen (Sekundarstufe I + II)
Kurzfassung
Das Förderprogramm fördert alle zwei Jahre drei Projekte mit 7.000 Euro. Der thematische Schwerpunkt der jeweiligen Förderperiode wird von der Stiftung festgesetzt.
Die Stiftung fördert innovative Projektideen, welche erfolgreich in den Lehrplan eingegliedert werden, eine interdisziplinäre Herangehens-weise vorweisen sowie das Potenzial für eine langfristige Wirkung erkennen lassen.
5.6 Förderung der Klaus Tschira Stiftung
Programmname
Förderung der Klaus Tschira Stiftung
Zuwendungsgeber
Klaus Tschira Stiftung
Laufzeit
Keine verbindliche Laufzeit gegeben
Antragsfrist
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen erhalten nur wissenschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können.
Kurzfassung
Die Stiftung fördert Anliegen aus den Naturwissenschaften, der Mathematik und Informatik. Dabei werden Projekte in der gesamten Bildungskette – vom Kindergarten bis zur Hochschule – von der Stiftung gefördert.
Die Stiftung vergibt nach Beantragung und positiver Begutachtung, eigene Fördermittel. Dazu wird zunächst eine grobe Projektskizze an die Stiftung versendet. Nach einer positiven Rückmeldung seitens der Stiftung, kann ein formloser Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte der Stiftung dabei ein detailliertes Bild über das Vorhaben geben und einen Kosten- und Zeitplan beinhalten. Zur Prüfung der Anträge werden teilweise Gutachten eingeholt, so dass die Prüfung eines solchen Antrages bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.
Grundsätzlich können nur Vorhaben in Deutschland unterstützt werden. Die Dauer eines Projektes sollte den Zeitraum von 36 Monaten nicht überschreiten.
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6. Wettbewerbe
6.1 Bundeswettbewerb Informatik
Programmname
Bundeswettbewerb Informatik (BwInf)
Zuwendungsgeber
Gefördert durch das BMBF und in Trägerschaft der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie und das Max-Planck-Institut für Informatik
Laufzeit
Wiederkehrendes Wettbewerbsformat, welches 2024/2025 bereits in der 43. Staffel stattfindet
Antragsfrist
Die Bewerbung für den 43. Bundeswettbewerb Informatik ist nicht mehr möglich, da der Wettbewerb bereits begonnen hat.
Zuwendungsempfänger
Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, die noch kein Studium oder Beruf angetreten haben. Weiterhin müssen die Teilnehmenden während der ersten Runde des Wettbewerbs die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. eine staatlich anerkannte Schule im Ausland besuchen.
Kurzfassung
Der Wettbewerb richtet sich an SuS, die ein Interesse an Informatik besitzen. Er soll dabei insbesondere das anwendungsbezogene Denken der Teilnehmenden fördern. Er startet am jeweils 1. September, dauert etwa ein Jahr und besteht aus drei Runden. Dabei können die Aufgaben der ersten Runde ohne größere Informatikkenntnisse gelöst werden; die Aufgaben der zweiten Runde sind deutlich schwieriger. Die Aufgaben im Rahmen der ersten Runde des Wettbewerbs können dabei regelmäßig ohne tiefergehende Informatikkenntnisse gelöst werden. Die zweite und dritte Runde erfordert jedoch ein fortgeschrittenes Wissen im Bereich der Informatik.
Die GewinnerInnen werden im Anschluss mit einem Preisgeld belohnt und werden darüber hinaus in den meisten Fällen in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen. Die jüngeren Finalisten nehmen am Verfahren zur Auswahl des deutschen Teams für die Internationale Informatik-Olympiade (IOI) teil und haben damit die Chance, sich bei der IOI mit Spitzentalenten aus der ganzen Welt zu messen.
Weitere Infos
6.2 Jugendwettbewerb Informatik
Programmname
Jugendwettbewerb Informatik
Zuwendungsgeber
Gefördert durch das BMBF und in Trägerschaft der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie und das Max-Planck-Institut für Informatik
Laufzeit
Wiederkehrendes Wettbewerbsformat
Antragsfrist
Siehe Link
Zuwendungsempfänger
Alle Schüler:innen ab der 5. bis zur 13. Klasse und alle Berufsschüler:innen. Eine Teilnahme von jüngeren Schüler:innen ist grundsätzlich aber erlaubt.
Kurzfassung
Der Wettbewerb „Jugendwettbewerb Informatik“ richtet sich an Schüler:innen mit wenig oder gar keiner Programmiererfahrung. Der Wettbewerb findet in drei Runden statt. Die ersten beiden Runden werden von den Kindern und Jugendlichen in Form von Online-Aufgaben bewältigt. Dabei erfolgt eine Einteilung in unterschiedliche Schwierigkeitsstufen anhand der Jahrgangsstufen. In der dritten Runde werden komplexere Aufgaben gestellt, die von den Schüler:innen zuhause bearbeitet werden.
Auch bei diesem Wettbewerb erhalten die Gewinner:innen eine offizielle Urkunde und kleine Sachpreise. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.
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6.3 Informatik Biber
Programmname
Bundeswettbewerb Informatik (BwInf)
Zuwendungsgeber
Gefördert durch das BMBF und in Trägerschaft der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie und das Max-Planck-Institut für Informatik
Laufzeit
04 bis 15. November 2024 (jährlich wiederkehrendes Format)
Antragsfrist
Die Registrierung von Lehrer:innen als Koordinator:innen und die anschließende Anmeldung der Schüler:innen ist gegenwärtig möglich.
Zuwendungsempfänger
Alle Schüler:innen ab der 3. bis zur 13. Klasse
Kurzfassung
Der Wettbewerb „Informatik-Biber“ richtet sich an SuS von der 3. bis zur 13. Klasse. Der Wettbewerb soll das digitale Denken der Teilnehmenden fördern und alltagsbezogene Fragestellungen aus Perspektive der Informatik behandeln.
Der Wettbewerb soll Schüler:innen spielerisch an altersgerechte informatische Fragestellung heranführen. Zur Teilnahme am Wettbewerb werden keine Vorkenntnisse im Bereich der Informatik benötigt; nicht bei Schüler:innen und nicht beim Lehrpersonal. Die Bearbeitung der Fragestellungen erfolgt über ein digitales Wettbewerbssystem. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Altersgruppe. Schüler:innen im Grundschulalter lösen 9 Aufgaben in 30 Minuten, Teilnehmende aus den Klassenstufen 5 und 6 lösen 12 Aufgaben in 35 Minuten und Jugendliche ab der 7. Klasse bearbeiten fünfzehn Aufgaben in 40 Minuten.
Die Gewinner:innen erhalten eine offizielle Urkunde und kleine Sachpreise. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.
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